Ermäßigte Mehrwertsteuer beim Kauf, der Anpassung oder Reparatur von Fahrzeugen für Menschen mit Behinderungen
Aktie
Ermäßigte Mehrwertsteuer beim Kauf, der Anpassung oder Reparatur von Fahrzeugen für Menschen mit Behinderungen
Sie werden mit 4 % besteuert:
-
Verkäufe von spezielle Taxis oder Privatwagen zur Beförderung von Menschen mit Behinderungen in Rollstühlen, entweder direkt oder nach Anpassung, und zum Verkauf von Fahrzeuge, die für den Transport von Menschen mit Behinderungen im Rollstuhl oder mit eingeschränkter Mobilität bestimmt sind , unabhängig davon, wer der Fahrer ist. vorausgesetzt, die folgenden Anforderungen sind erfüllt :
-
Mindestens vier Jahre müssen seit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs unter vergleichbaren Bedingungen vergangen sein. Diese Voraussetzung gilt jedoch nicht bei einem ordnungsgemäß dokumentierten Totalverlust der Fahrzeuge.
-
Dass sie während eines Zeitraums von vier Jahren nach ihrer Registrierung keiner nachfolgenden Übertragung durch Rechtsgeschäfte unter Lebenden unterliegen.
-
Dass die Bescheinigung über die Behinderung im Voraus eingeholt werden muss von IMSERSO oder die Verwaltungseinheit, die der Autonomen Gemeinschaft entspricht, welche ihre Verwaltung übertragen hat.
In diesen Fällen ist Folgendes erforderlich: vorherige Anerkennung durch die Steuerverwaltung Der Käufer muss vor dem Kauf des Fahrzeugs über seine Rechte aufgeklärt werden. Der beabsichtigte Verwendungszweck des Fahrzeugs muss begründet werden.
-
-
Verkäufe von angepasste Fahrzeuge für Personen mit eingeschränkter Mobilität (Leergewicht nicht mehr als 350 kg und Geschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h) und Rollstühle Zur ausschließlichen Nutzung durch Menschen mit Behinderungen.
-
Die Dienstleistungen von Anpassung der folgenden Fahrzeuge:
-
Taxis und Mietwagen für den Transport von Menschen mit Behinderungen im Rollstuhl.
-
Fahrzeuge für den regelmäßigen Transport von Menschen mit Behinderungen im Rollstuhl oder mit eingeschränkter Mobilität, unabhängig davon, wer der Fahrer ist.
-
-
Die Dienstleistungen von reparieren von Spezialfahrzeugen für Personen mit eingeschränkter Mobilität (Leergewicht nicht mehr als 350 kg und Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h) und Rollstühlen zur ausschließlichen Nutzung durch Menschen mit Behinderungen.
Reparaturen an anderen Fahrzeugen werden mit 21% besteuert, auch wenn diese für den Transport bestimmt sind. Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität .
Folgende Beweismittel sind zulässig:
-
Das Fahrzeug ist auf den Namen der Person mit Behinderung zugelassen.
-
Dass der Käufer der Ehepartner der Person mit Behinderung ist oder eine direkte oder indirekte familiäre Beziehung bis einschließlich des dritten Grades besteht.
-
Dass der Käufer als Lebenspartner der Person mit Behinderung im Register der Lebenspartnerschaften der Autonomen Gemeinschaft seines Wohnsitzes eingetragen ist.
-
Dass der Käufer den Status eines Vormunds, gesetzlichen Vertreters oder faktischen Vormunds der Person mit Behinderung besitzt.
-
Der Käufer muss nachweisen, dass er mit der Person mit Behinderung zusammenlebt, entweder durch eine Meldebescheinigung oder indem er den steuerlichen Wohnsitz in derselben Wohnung hat.
Zum Zwecke der Anwendung des 4%-Satzes Mehrwertsteuer Beim Kauf eines Fahrzeugs muss die eingeschränkte Mobilität durch eine Bescheinigung oder einen Beschluss des Instituts für Senioren und soziale Dienste (IMSERSO) oder der zuständigen Stelle der jeweiligen Autonomen Gemeinschaft nachgewiesen werden.
In jedem Fall gelten folgende Personen als Personen mit eingeschränkter Mobilität:
- Blinde oder sehbehinderte Menschen sowie alle Mitglieder der Spanischen Nationalen Organisation der Blinden (ONCE), die ihre Mitgliedschaft durch ein entsprechendes Zertifikat nachweisen.
-
Inhaber von Parkausweisen für Menschen mit Behinderungen, die von den lokalen Körperschaften oder, falls zutreffend, von den autonomen Gemeinschaften ausgestellt wurden, müssen in jedem Fall die Bescheinigung oder den Beschluss des Instituts für ältere Menschen und soziale Dienste (IMSERSO) oder der zuständigen Stelle der jeweiligen autonomen Gemeinschaft vorlegen, aus dem die eingeschränkte Mobilität hervorgeht.
Um Ihre Bewerbung und Ihre Unterlagen einzureichen, folgen Sie bitte diesem Link:
Anerkennung des Rechts
